Nutzungsbedingungen

22. April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform „jobviewer", betrieben von:

jobviewer GmbH i.G.
Leverkusen, Deutschland
E-Mail: info@jobviewer.com

Die Plattform richtet sich an:

  • Bewerber
  • Unternehmen

Mit der Registrierung erklären sich Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

2. Mindestalter

Die Nutzung der Plattform ist nur Personen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Registrierung bestätigen Nutzer, dass sie dieses Mindestalter erfüllen.

3. Leistungsbeschreibung

jobviewer ist eine Online-Plattform zur Vermittlung von Arbeitsstellen über Video-Bewerbungen.

Bewerber können:

  • Profile erstellen
  • Videobewerbungen hochladen
  • Dokumente hochladen
  • Sich auf Stellen bewerben

Unternehmen können:

  • Stellenanzeigen veröffentlichen
  • Bewerbungen ansehen
  • Bewerbungsstatus verwalten
  • Kostenpflichtige Anzeigen buchen

4. Registrierung

Für bestimmte Funktionen ist eine Registrierung erforderlich. Nutzer verpflichten sich:

  • Wahrheitsgemäße Angaben zu machen
  • Ihre Zugangsdaten geheim zu halten
  • Kein Konto für Dritte zu erstellen

Mehrfachkonten sind nicht gestattet.

5. Nutzung durch Bewerber

Bewerber dürfen:

  • Videobewerbungen erstellen
  • Lebensläufe hochladen
  • Sich auf Stellen bewerben

Bewerber verpflichten sich:

  • Keine falschen Angaben zu machen
  • Keine diskriminierenden Inhalte hochzuladen
  • Keine illegalen Inhalte hochzuladen
  • Keine Inhalte Dritter ohne Zustimmung zu verwenden

Videobewerbungen sind ausschließlich für Unternehmen sichtbar, bei denen sich der Bewerber beworben hat.

6. Nutzung durch Unternehmen

Unternehmen dürfen:

  • Stellenanzeigen veröffentlichen
  • Bewerbungen einsehen
  • Bewerbungsstatus verwalten
  • Bewerber kontaktieren

Unternehmen verpflichten sich:

  • Nur reale Stellen zu veröffentlichen
  • Keine diskriminierenden Inhalte zu veröffentlichen
  • Bewerberdaten ausschließlich zur Personalrekrutierung zu verwenden
  • Datenschutzgesetze einzuhalten

7. Stellenanzeigen

Kostenlose Stellenanzeigen werden nach 30 Tagen automatisch deaktiviert.

jobviewer behält sich vor:

  • Stellenanzeigen zu prüfen
  • Inhalte zu ändern oder zu entfernen
  • Anzeigen bei Verstößen zu sperren

8. Videobewerbungen

Bewerber räumen jobviewer ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht ein, Videobewerbungen zu speichern, zu verarbeiten und an Unternehmen weiterzugeben.

jobviewer veröffentlicht Videobewerbungen nicht öffentlich.

9. Bezahlfunktionen

Die Plattform bietet kostenpflichtige Funktionen:

  • Hervorhebung von Stellenanzeigen
  • Zusatzfunktionen für Bewerber

Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Budgets für Anzeigen können jederzeit geändert oder gestoppt werden. Bereits entstandene Kosten werden nicht erstattet.

10. Anzeigen-Boosting

Unternehmen können Stellenanzeigen mit einem Tagesbudget bewerben. Die Ausspielung erfolgt algorithmisch und budgetbasiert.

jobviewer garantiert keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen.

11. Moderation

jobviewer darf Inhalte moderieren und entfernen, insbesondere bei:

  • Diskriminierung
  • Illegalen Inhalten
  • Spam
  • Betrugsversuchen

Dies kann automatisiert (KI) erfolgen.

12. Kündigung

Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen.

jobviewer kann Konten sperren bei:

  • Verstößen gegen diese Bedingungen
  • Missbrauch der Plattform
  • Illegalen Aktivitäten

13. Haftung

jobviewer übernimmt keine Haftung für:

  • Inhalte von Nutzern
  • Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen
  • Richtigkeit von Stellenanzeigen
  • Verhalten von Nutzern

14. Verfügbarkeit

jobviewer bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung.

15. Änderungen der Nutzungsbedingungen

jobviewer kann diese Nutzungsbedingungen ändern. Nutzer werden über Änderungen informiert.

16. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Deutschland.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.